Wie komme ich an die Endkunden-Rechnung meiner OTTO-Bestellungen?

Als Verkäufer auf dem Marktplatz OTTO dürfen Sie keine Rechnungen an Ihre Endkunden ausstellen, da OTTO dies in Ihrem Namen übernimmt.

 

OTTO selbst gibt hierzu an:

"Belege und Auszahlungen

In unserem Partner-Portal OTTO Partner Connect (OPC), in dem Sie Ihr gesamtes Marktplatzgeschäft aktiv steuern können, haben Sie jederzeit einen aktuellen Überblick über Ihre Auszahlungen. In diesen werden Gebühren und Provisionen direkt verrechnet und transparent dargestellt.


Wichtig für Sie als Händler: Wir stellen Ihnen den Kaufbeleg der Endkund*innen ebenfalls in OPC bereit. OTTO übernimmt die Erstellung dieser Endkund*innenbelege in Ihrem Namen und nutzt dazu die Angaben, die Sie in Ihren Firmeninformationen hinterlegt haben. Diese Kaufbelege bzw. Erstattungsbelege können Kund*innen anschließend im Kundenkonto einsehen und demnach ihre Käufe nachverfolgen."

Quelle: https://www.otto.market/de/vorteile-und-services/abrechnung.html 

 

In easybill dürfen daher keine Rechnungen erstellt werden, da Sie ansonsten eine doppelte Rechnungserstellung auslösen würden, die mit einer doppelten Steuerlast verbunden wäre.

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