Wie erstellt mein Mandant eine E-Rechnung in easybill?

Ihr Mandant ist von der E-Rechnungspflicht ab 2025 betroffen und muss zukünftig E-Rechnungen für B2B-Kunden erstellen.

easybill unterstützt E-Rechnungen in den Formaten der XRechnung (B2G) und im ZUGFeRD-Format. Sollte sich die E-Rechnung demnach an eine öffentliche Behörde oder Institution richten, so würde man das XRechnungsformat wählen. Für alles andere das aktuelle ZUGFeRD 2.2 Format.

 

In easybill erstellt der Anwender eine Standard-Rechnung. Alle Pflichtangaben werden wie gewohnt eingetragen und auch Anhänge werden, wenn gewünscht, dem Dokument hinzugefügt.

 

Editor_neu_2024.png

 

Bei der E-Rechnung kommt die Auswahl des Formates hinzu. Über den Editor kann der Mandant das gewünschte Format wählen, das er verwenden möchte oder welches der Empfänger ihm vorgibt.

 

Format_E-Rechnung_Editor_2024.png

 

Alternativ kann das E-Rechnungsformat direkt im Kundenstamm hinterlegt werden oder für die Dokumentenvorlagen per Standard aktiviert werden.

 

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