Für die Umsetzung der E-Rechnungspflicht sind folgende Fristen vorgesehen:
Bis zum 01.01.2025
Grundlegende Verpflichtung zum Empfang der E-Rechnung
Ab diesem Datum gilt für alle Unternehmer in Deutschland die Pflicht elektronische Rechnungen empfangen zu können. Eine Umstellung auf das elektronische Format ist spätestens ab hier verpflichtend.
Bis zum 01.01.2027
Ende der Übergangsfrist für Papierrechnungen und nicht-standardisierte E-Rechnungen. Ab diesem Datum ist die Nutzung der E-Rechnung zwingend erforderlich. Für Kleinunternehmen gilt die Übergangsfrist noch weiterhin bis zum 31.12.2027.
Ab dem 01.01.2028
Gilt für alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig vom Unternehmensumsatz, die Verpflichtung zur Erstellung und zum Empfang von E-Rechnungen. Andere Formate sind ab hier im B2B-Bereich nicht mehr zulässig.
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