Sie haben Ihr Unternehmen neu gegründet und starten ohne einen Ausweis der Umsatzsteuer in Ihren Dokumenten. Es gilt eine Grenze von 22.000 Euro für den Vorjahresumsatz. Zusätzlich gilt, dass Sie für das laufende Jahr einen zu erwartenden Umsatz von 50.000 Euro nicht überschreiten dürfen.
Tritt nun einer der Fälle doch ein, wechseln Sie in die Regelbesteuerung und müssen Steuern ausweisen.
Wichtig:
Die Umstellung auf die Regelbesteuerung kann nicht terminiert werden. Sie muss dann erfolgen wenn Sie tatsächlich umstellen müssen. Erfolgt eine Umstellung zum 01.01. des Folgejahres, führen Sie nachfolgende Änderungen am 01.01. aus.
Eine Ausnahme wäre, wenn Sie bereits im Dezember wüssten, dass Sie keine Rechnungen, Stornos und Gutschriften mehr für das laufende Jahr anlegen müssen.
Um den Steuerausweis im Account zu aktivieren
- klicken Sie auf Meine Firma
- Klicken Sie auf Steuerrechtliche Stammdaten
- Aktivieren Sie Mit MwSt. Ausweis
In Ihren Rechnungstexten und Gutschriftstexten haben Sie ordnungsgemäß auf den notwendigen Paragraphen verwiesen:
"Als sog. Kleinunternehmer gem. § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet.". Diesen Hinweis entfernen Sie nun.
- Klicken Sie auf Einstellungen
- Klicken Sie auf Dokumentenvorlagen
- Wählen Sie die betroffene(n) Vorlage(n)
- Klicken Sie auf Standardtexte
- Entfernen Sie den Hinweis
- Speichern Sie die Änderung
Onlinehändler prüfen die Rechnungstexte (und ggf. Gutschriftstexte) bei der entsprechenden Marktplatz- oder Shopanbindung über
- Apps
- Import Manager
- Einstellungen
- Amazon / eBay / kaufland.de / Jimdo / Shop
- Rechnungstexte
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