Eine Bescheinigung über eine GOBD Konformität stellen wir derzeit nicht aus, jedoch strebt easybill eine GoBD-Zertifizierung an. Trotzdem ist das Management von steuerlich-relevanten Dokumenten in easybill GoBD-konform.
Der Zugriff durch einen Finanzbeamten kann jederzeit dadurch erfolgen, dass Sie ihm den Zugriff zum System gewähren. Ferner können die mit easybill erstellten Rechnungen "on Block" in allen gewünschten Formaten exportiert werden.
Ein GDPDU Export, wie man ihn vielleicht aus DATEV für die Produkte "Kanzlei-Rechnungswesen pro" oder "Lohn und Gehalt" kennt, würde das gleiche Ergebnis liefern.
Ändern von fertigen Dokumenten
Tatsächlich ist es so, dass unsere Software die Änderung von bereits fertigen Dokumenten - auch Rechnungen und Gutschriften - ermöglicht. Dies hat insbesondere praktische Gründe, da diese Funktionalität von 99% unserer Kunden gewünscht wird. Wesentlicher Grund ist die dadurch erhebliche Reduzierung von Storno-Rechnungen für simple Rechtschreib- oder ähnliche Flüchtigkeitsfehler im Arbeitsalltag.
Jedoch ist es so, dass easybill für jede Bearbeitung die Eingabe eines Grundes voraussetzt und die Änderung auch direkt beim Dokument dokumentiert.
Es werden gemäß der Eingriffe Versionen eines Dokuments angelegt. Dies ist ein Vorgehen, welches den Vorschriften der GoBD entspricht.
Löschen von fertigen Dokumenten
Das Löschen von steuerlich relevanten Dokumenten (Rechnungen, Stornos, Gutschrift, Storno-Gutschriften) ist nicht möglich, es sei denn das Dokument ist älter als 10 Jahre und fällt nicht mehr in den Zeitraum einer Aufbewahrungsfrist.
Unsere Support-Mitarbeiter verfügen ansonsten jedoch auch noch über die Möglichkeit den Account in einen sogenannten finanzamtskonformen Modus umzustellen. In diesem Fall sind nach der Fertigstellung eines Dokumentes keine Änderungen mehr möglich. Der "Bearbeiten"-Button ist dann nicht mehr vorhanden. Wenn Sie diese Einstellung wünschen, nehmen wir dies gerne für Sie vor. Kontaktieren Sie diesbezüglich unser Support-Team.
0 Kommentare