Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erlaubt kleinen Unternehmen, Rechnungen ohne Umsatzsteuer zu schreiben. Dieser Artikel erklärt, für wen sie gilt, welche Umsatzgrenzen seit 2025 gelten und wann sie sich für dich lohnt.
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?
Als Kleinunternehmer gilt für dich:
| Was | Bedeutung für dich |
|---|---|
| Keine Umsatzsteuer auf der Rechnung | Du stellst nur den Nettobetrag in Rechnung und führst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. |
| Kein Vorsteuerabzug | Die Umsatzsteuer, die du selbst beim Einkauf zahlst (z. B. für Laptop, Software oder Material), bekommst du nicht vom Finanzamt zurück. |
| Weniger Aufwand | Umsatzsteuer-Voranmeldungen entfallen. |
Die Regelung ist freiwillig. Du kannst auf sie verzichten und deine Umsätze ganz normal versteuern (Regelbesteuerung).
Welche Umsatzgrenzen gelten?
Seit dem 01.01.2025 gelten diese Grenzen für deinen Gesamtumsatz (netto):
| Zeitraum | Umsatz höchstens |
|---|---|
| Vorjahr | 25.000 € |
| Laufendes Jahr | 100.000 € |
| Gründungsjahr (kein Vorjahr vorhanden) | 25.000 € |
Vorjahr und laufendes Jahr: Beide Grenzen müssen eingehalten sein. Gründest du mitten im Jahr, wird die Grenze im Gründungsjahr nicht auf ein volles Jahr hochgerechnet.
Was passiert, wenn ich die Grenze im laufenden Jahr überschreite?
| Situation | Folge |
|---|---|
| 100.000 € im laufenden Jahr überschritten | Die Regelung endet sofort. Schon für den Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, musst du Umsatzsteuer berechnen. |
| Im Gründungsjahr 25.000 € überschritten | Die Regelung endet sofort mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. |
| Über 25.000 €, aber unter 100.000 € (kein Gründungsjahr) | Für das laufende Jahr bleibst du Kleinunternehmer. Ab dem 01.01. des Folgejahres gilt die Regelbesteuerung. |
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💡 Behalte deinen Umsatz im Blick Wird es knapp, sprich frühzeitig mit deinem Steuerberater. Wie du in easybill auf Regelbesteuerung umstellst, erfährst du im Artikel Wechsel von Kleinunternehmer auf Regelbesteuerung. |
Was muss auf der Rechnung stehen?
Auf jeder Rechnung musst du darauf hinweisen, dass du keine Umsatzsteuer berechnest, weil du Kleinunternehmer bist. Zum Beispiel:
"Als sog. Kleinunternehmer gem. § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet."
Wichtig: Weise auf der Rechnung keine Umsatzsteuer aus. Tust du es trotzdem, schuldest du den ausgewiesenen Betrag dem Finanzamt.
easybill setzt den Hinweis automatisch ein, sobald du die Kleinunternehmerregelung aktivierst.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für mich?
Eher ja, wenn …
- deine Kunden überwiegend Privatpersonen sind. Sie können keine Vorsteuer abziehen, für sie ist dein Angebot ohne Umsatzsteuer günstiger.
- du wenig einkaufst und kaum Vorsteuer anfällt.
- du den Aufwand für Umsatzsteuer-Voranmeldungen sparen möchtest.
Eher nein, wenn …
- deine Kunden überwiegend Unternehmen sind. Sie holen sich die Umsatzsteuer ohnehin als Vorsteuer zurück, ein Preisvorteil entsteht also nicht.
- du größere Investitionen planst, z. B. Maschinen, Fahrzeug oder Einrichtung. Ohne Vorsteuerabzug zahlst du die Umsatzsteuer darauf selbst.
- du erwartest, die Umsatzgrenzen bald zu überschreiten.
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ℹ️ Verzicht bindet dich fünf Jahre Verzichtest du freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung, bist du an diese Entscheidung mindestens fünf Kalenderjahre gebunden. Erst danach kannst du zurückwechseln, sofern du die Umsatzgrenzen dann noch einhältst. |
Du bist unsicher?
Ob die Regelung für dich passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Hole dir Rat bei deinem Steuerberater oder deinem Finanzamt.
Deine Entscheidung teilst du dem Finanzamt bei der Gründung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit. Den Fragebogen füllst du online über ELSTER aus.
Kleinunternehmerregelung in easybill
- Kleinunternehmerregelung aktivieren / deaktivieren
- Wechsel von Kleinunternehmer auf Regelbesteuerung
- Steuerrechtliche Stammdaten
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über § 19 UStG in der Fassung seit 2025 und ersetzt keine steuerliche Beratung.