Lieferschwellen: Was Sie als Onlinehändler wissen müssen

Was sind Lieferschwellen?

Lieferschwellen sind umsatzsteuerliche Grenzwerte, die bestimmen, ab welchem grenzüberschreitenden Umsatz Sie in einem anderen Land steuerpflichtig werden.

 

Wichtigste Regelung: Einheitliche EU-Schwelle seit Juli 2021

Seit Juli 2021 gilt in der EU eine einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 € Nettoumsatz pro Jahr, bezogen auf alle EU-Länder zusammen. Sobald die Schwelle überschritten wird, fällt die Umsatzsteuer im jeweiligen Bestimmungsland an – unabhängig davon, in welches EU-Land Sie liefern.

 

EU vs. Drittländer

Die steuerlichen Regelungen unterscheiden sich je nachdem, ob Sie innerhalb der EU verkaufen oder in ein Drittland (z. B. Schweiz, UK, Norwegen) liefern. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

  EU Drittländer
Lieferschwelle 10.000 € (einheitlich, für alle EU-Länder kumuliert) Landesspezifisch oder keine Schwelle
Steuerpflicht Ab Überschreitung Häufig ab erstem Euro
Registrierung Zentral über OSS oder lokal im Zielland Pflicht zur Einzelregistrierung pro Land
Verfahren Vereinfachtes OSS-Verfahren möglich Aufwändiger, länderspezifisch

 

Warum sind Lieferschwellen wichtig?

Bei Überschreitung müssen Sie:

  • sich beim Finanzamt des Ziellandes registrieren (sofern kein OSS genutzt wird)

  • die Umsatzsteuer des Ziellandes auf Rechnungen ausweisen

  • regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben

  • entsprechende Nachweise und Belege aufbewahren

Folgen bei Nichtbeachtung:

  • Bußgelder und Nachzahlungen

  • Steuernachforderungen (ggf. rückwirkend)

  • Zusätzliche Zinsen

One-Stop-Shop (OSS) – die gängige Lösung für EU-B2C-Verkäufe

Statt sich in jedem EU-Land einzeln zu registrieren, können Sie alle EU-weiten B2C-Umsätze zentral über den One-Stop-Shop (OSS) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Sobald die 10.000 €-Schwelle überschritten wird, ist das OSS-Verfahren für die meisten Onlinehändler die praktikabelste Lösung.

Hier finden Sie alles über OSS: Was ist der One-Stop-Shop (OSS)?

Wann macht OSS keinen Sinn oder ist nicht anwendbar?

  • Wenn Sie nur B2B-Umsätze tätigen (OSS gilt nur für B2C)

  • Wenn Sie Waren aus ausländischen EU-Lagern (z. B. über Amazon FBA) versenden, ist eine lokale Registrierung erforderlich

  • Wenn Sie nur ein Zielland regelmäßig beliefern und dort lieber lokal melden

  • Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Tools nicht mit OSS arbeiten

  • Für Lieferungen von außerhalb der EU gilt ggf. IOSS

Praktische Tipps

Rechtzeitig vorbereiten

Die Registrierung im Ausland, oder für OSS, kann mehrere Wochen dauern

Steuerberater einbeziehen

Länderspezifische Regelungen sind komplex – rechtliche Unterstützung ist ratsam.

Dokumentation führen

Alle Rechnungen und Versandnachweise sollten sauber archiviert werden.

 

Hinweis zur rechtlichen Einordnung

Der grenzüberschreitende Versand kann schnell steuerlich komplex werden. Wir empfehlen daher, bei Unsicherheiten oder geplanter Expansion frühzeitig Ihren Steuerberater einzubeziehen, um mögliche Fehler und daraus resultierende steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. Sie stellen jedoch keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für eine rechtlich verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an eine steuerberatende oder rechtliche Stelle.

easybill übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

0 Kommentare

Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.