Was muss ich als Onlinehändler ändern? (2021)

Um die Nachfrage zu stärken und die Beschäftigung zu sichern, galt in Deutschland für den Zeitraum zwischen dem 01. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 statt 19 Prozent ein Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent. Zusätzlich wurde der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.

Der neue Steuersatz wird wie folgt vom Import Manager vergeben:

  1. liegt ein Lieferdatum/Versanddatum vor, richtet sich das System nach diesem Datum. Bei einem Lieferdatum ab 01.01.2021 weisen wir 19%/7% aus. 
  2. liegt KEIN Lieferdatum/Versanddatum vor, wie beispielsweise bei Amazon FBM (Eigenversand), kann sich das System nur auf das Bestelldatum beziehen. Bestellungen vom 31.12. werden daher weiterhin mit 16% ausgegeben, auch wenn Sie den Versand am 01.01.2021 vornehmen. Diese Information liegt dem System nicht vor und kann daher nicht verwendet werden. Erst ab dem Bestelldatum 01.01.2021 weist das System automatisch 19% aus.


Ausnahme:
Der Verkauf von Tabakwaren unterlag weiterhin dem zum 01.01.2020 gültigen Steuersatz. Bei Erstellung von Rechnungen über den Import Manager, haben wir Ihnen das Anlegen einer Kategorie "Tabak" im Import Manager empfohlen, damit das System automatisch die korrekten Sätze errechnen kann. Diese können Sie weiterhin beibehalten.

 

Folgende Punkte sollten Sie als Onlinehändler bei der Verwendung des Import Manager beachten:

  1. Prüfen Sie die Einstellungen der Steuersätze in Ihrem Onlineshop / auf Ihrem Marktplatz. Einige Shops / Marktplätze übermitteln direkt die Informationen zum Steuersatz. Der Steueranteil oder auch der Brutto-Rechnungsbetrag könnten hier ansonsten zu Ihrer Darstellung im Shop abweichen.

    Ihr Kunde sollte bereits im Warenkorb den Ausweis von 19%, bzw. 7% sehen können

    Wichtig für Amazon-Händler:
    Sollten Sie den Umsatzsteuer-Berechnungsservice nutzen, wird Amazon Ihre Steuersätze automatisch anpassen. Ohne Nutzung des Umsatzsteuer-Berechnungsservices ist bei Amazon kein Steuersatz für Ihre Produkte hinterlegt. Sie folgen demnach unserer Anleitung im folgenden Schritt 2.

  2. Die Umstellung des Steuersatzes für Ihre importierten Rechnungen nimmt easybill automatisiert vor, sofern Sie diese Funktion aktivieren. Die Anpassung einer eingetragenen Lieferschwelle für Deutschland oder die Eintragung eines Steuersatzes unter Einstellungen > Allgemeines > Steuerliches ist Ihrerseits nicht zusätzlich notwendig.

    Sie haben die automatische Umstellung des Steuersatzes bereits zur Steuersenkung aktiviert über

    1. Import Manager
    2. Einstellungen
    3. Allgemeines
    4. Steuerliches

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  3.  Für die automatische Ersetzung des Steuersatzes gab es einige Ausnahmen:

    - Sollten Sie Daten via CustomCSV importieren und geben hier das Feld vat_percent vor, würde dieser Inhalt weiterhin übernommen werden.

    - Magento-Einstellung aktiv: Mehrwertsteuersätze immer von Magento übernehmen.
    Wir übernehmen auch weiterhin den vom Shop gelieferten Steuersatz. Eine Änderung im Shop ist zwingend erforderlich.

  4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie in der Übergangsphase die ersten Importe, auf die neuen Einstellungen prüfen sollten. Da für die Steuerhebung auch das Leistungsdatum eine Rolle spielt, jedoch nicht immer vorliegt, sollten Sie Ihre Bestellungen genau prüfen.
    Kommen Sie auf uns zu, falls Ihnen Fehler auffallen. Unser Supportteam steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

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