Um die Nachfrage zu stärken und die Beschäftigung zu sichern, galt in Deutschland für den Zeitraum zwischen dem 01. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 statt 19 Prozent ein Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent. Zusätzlich wurde der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.
Für den DATEV Export wird in den meisten Fällen keine Änderung notwendig sein. Die Erlöskonten für 19%, bzw. 7% sollten bereits vorhanden sein.
Bei den übrigen Standard-Konten und Standard-Steuerschlüsseln ist keine Anpassung notwendig. Diese ermitteln anhand des Leistungsdatums den korrekten Steuersatz. Bei Buchungen ohne Leistungsdatum bestimmt das Belegdatum den Steuersatz.
Wenn Sie den DATEV Export per DATEV-Datenservice nutzen, übergeben wir ein Leistungsdatum anhand der im Dokument getroffenen Einstellungen. Bei den anderen Exportarten übergeben wir nur das Rechnungsdatum. Dieses wird - wie zuvor beschrieben - von DATEV dann als Leistungsdatum übernommen.
Stetig aktualisierte Informationen der DATEV finden Sie im Detail auf deren Internetseiten.
Bei Unklarheiten empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Steuerberater.
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