Um die Nachfrage zu stärken und die Beschäftigung zu sichern, galt in Deutschland für den Zeitraum zwischen dem 01. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 statt 19 Prozent ein Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent. Zusätzlich wurde der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.
Um die Änderungen auf den regulären Steuersatz umzusetzen, gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Sie manuell Dokumente in easybill erstellen, ändern Sie am 01.01.2021 die hinterlegten Steuersätze im Account.
- Klicken Sie auf Einstellungen
- Klicken Sie auf Mehrwertsteuersätze
- Ändern Sie den Satz von 16% auf 19% und von 5% auf 7%
- Klicken Sie auf Speichern
Alle ab diesem Zeitpunkt erstellten Dokumente, bei denen keine angelegten Rechnungsposten eingefügt werden, weisen dann die neue Steuer aus. Sollten Sie Stornos oder Gutschriften zu Rechnungen vor dem 01.01.2021 (ab dem 1.07.2020) anlegen, wird selbstverständlich der Steuersatz der ursprünglichen Rechnung übernommen.
Erstellen Sie ein Dokument aus einem anderen Dokument, das WÄHREND der Steuersenkung angelegt wurde, übernimmt das Folgedokument die Steuersätze des ursprünglichen Dokument und NICHT die aktuellen Steuersätze.
Beispiel: Ein Angebot wurde am 01.08.2020 mit 16% erstellt. Aus diesem Angebot wird am 02.02.2021 eine Rechnung erzeugt. Die Rechnung übernimmt nun die 16% aus dem Ursprungsdokument.
Im Dokumenteneditor kann der Steuersatz, über einen Klick auf den Einzelpreis der jeweiligen Position, jederzeit angepasst werden.
Sind die im Dokument enthaltenen Positionen in easybill als Rechnungsposten angelegt und diese bereits überarbeitet (s. Steuersenkung zum 01.07.2020 - Preisänderung Rechnungsposten), können Sie einen Haken bei Umsatzsteuer aktualisieren? setzen, damit im Folgedokument die aktuellen Steuersätze der angelegten Rechnungsposten übernommen werden.
Zur Bearbeitung angelegter Rechnungsposten finden Sie weitere Informationen unter: Steuersenkung zum 01.01.2021 - Preisänderung Rechnungsposten
Zum Steuerberater-Export lesen Sie mehr unter: Steuersenkung zum 01.01.2021 - DATEV Export (Erlöskonten)
Als Online-Händler finden Sie hier die für Sie wichtigen Informationen: Steuersenkung zum 01.01.2021 - Onlinehändler
0 Kommentare