Wie ändere ich angelegte Rechnungsposten im Account? (2021)
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Um die Nachfrage zu stärken und die Beschäftigung zu sichern, galt in Deutschland für den Zeitraum zwischen dem 01. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 statt 19 Prozent ein Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent. Zusätzlich wurde der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.
Stellen Sie zunächst die Steuersätze, wie unter Wie stelle ich die Mehrwertsteuersätze im Account um? erklärt, um.
Es bestand eine Ausnahme:
Der Verkauf von Tabakwaren unterlag weiterhin dem zum 01.01.2020 gültigen Steuersatz. Bei Erstellung von Rechnungen über easybill Connect, haben wir Ihnen das Anlegen einer Kategorie "Tabak" in easybill Connect empfohlen, damit das System automatisch die korrekten Sätze errechnen kann. Diese können Sie weiterhin beibehalten.
Vier verschiedene Anwendungsfälle stehen zur Auswahl. Beachten Sie in den nachfolgenden Fällen, dass eine Sammelbearbeitung für Artikel und Dienstleistungen getrennt durchgeführt werden muss. Wenn Sie beide Arten von Rechnungsposten angelegt haben, benötigen Sie zwei Sammelbearbeitungen mit Hilfe unseres Tools Stapelverarbeitung.
Anwendungsfall 1
Sie geben die Steueranpassung an Ihre Kunden weiter und haben Ihre Waren oder Dienstleistungen mit Nettopreisen angelegt. Die Nettobeträge bleiben dabei unverändert, die Steuersätze ändern sich und die Bruttobeträge werden angepasst. Über die Stapelverarbeitung ändern Sie die Steuersätze auf 19% bzw. 7%.
- Wählen Sie im linken Menü den Punkt „Artikel & Leistungen“.
- Rufen Sie den Unterpunkt „Rechnungsposten“ auf.
- Klicken Sie auf den Punkt „Artikel“.
- Falls nicht alle Einträge betroffen sind, filtern Sie die Ansicht (beispielsweise über den Reiter „Suche“), um die relevanten Posten zu selektieren.
- Nutzen Sie die Filteranwendung und setzen Sie ein Häkchen, um die Auswahl der gewünschten Posten einzugrenzen.
- Öffnen Sie das Menü „Stapelverarbeitung“ und wählen Sie anschließend die Option „Bearbeiten“.
- Wählen Sie die Option „Felder hinzufügen“.
- Klicken Sie im sich öffnenden Fenster auf den Punkt „Steuersatz“.
- Wählen Sie die Option „Ersetzen durch“ und tragen Sie in das Feld daneben den Wert „19“ ein.
- Sichern Sie Ihre Änderungen über die Schaltfläche „Speichern“.
- Klicken Sie auf „Vorschau“, um die Anpassungen vorab zu prüfen.
1. Klicken Sie auf das „X“ oben links, um wieder zum Fenster „Stapelverarbeitung
-Auftrag bearbeiten“ zu gelangen.
2. Klicken Sie abschließend auf die Schaltfläche „Änderungen durchführen“.
Anwendungsfall 2
Sie geben die Steueranpassung an Ihre Kunden nicht weiter und haben Ihre Waren oder Dienstleistungen mit Bruttopreisen angelegt. Die Bruttobeträge bleiben dabei unverändert, die Steuersätze ändern sich und die Nettobeträge werden erhöht. Über die Stapelverarbeitung ändern Sie den Steuersatz auf 19% bzw. 7%. Hier gehen Sie wie in Anwendungsfall 1 beschrieben vor.
Anwendungsfall 3
Sie geben die Steueranpassung an Ihre Kunden weiter und haben Ihre Waren oder Dienstleistungen mit Bruttopreisen angelegt. Die Nettobeträge bleiben dabei unverändert, die Steuersätze ändern sich und die Bruttobeträge werden erhöht.
In diesem Fall ist es nicht damit getan, dass der Steuersatz erhöht wird. Auch der Brutto-Verkaufspreis muss entsprechend angepasst werden. Hierzu muss vom Bruttopreis inkl. 16 % ausgehend, zunächst der Nettopreis errechnet und auf diesen dann die 19 % addiert werden.
Um nicht jeden Posten einzeln bearbeiten zu müssen empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
- Rufen Sie im linken Menü den Punkt „Artikel & Leistungen“ auf.
- Wählen Sie den Unterpunkt „Import & Export“.Öffnen Sie die Option „Exportieren von Dienstleistungen“.
Erstellen Sie hierüber eine CSV-Datei Ihrer Rechnungsposten, welche Sie anschließend beispielsweise in Excel öffnen können, um die Verkaufspreise anzupassen (wählen Sie hierfür gezielt nur die für Sie relevanten Felder aus).
- Nachdem Sie Ihre Posten in der Datei überarbeitet haben
- Wählen Sie den Unterpunkt „Importieren von Rechnungsposten“.
- Laden Sie die zuvor bearbeitete Datei hoch.Setzen Sie die Häkchen bei den Optionen „1. Zeile überspringen“ (sofern die Datei Spaltenüberschriften enthält) und „Zeilen aktualisieren“.
- Starten Sie den Vorgang abschließend mit einem Klick auf die Schaltfläche „Importieren“.
Anwendungsfall 4
Sie geben die Steueranpassung an Ihre Kunden nicht weiter und haben Ihre Waren oder Dienstleistungen mit Nettopreisen angelegt. Die Bruttobeträge bleiben dabei unverändert, die Steuersätze ändern sich und die Nettobeträge werden erhöht.
Der Bruttopreis auf Ihrer Rechnung soll demnach für den Kunden identisch bleiben. Der Nettopreis muss somit angepasst werden, um die Differenz des Steueranteils auszugleichen.
Um nicht jeden Posten einzeln bearbeiten zu müssen empfiehlt sich die Vorgehensweise aus Anwendungsfall 3.