Um die Nachfrage zu stärken und die Beschäftigung zu sichern, galt in Deutschland für den Zeitraum zwischen dem 01. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 statt 19 Prozent ein Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent. Zusätzlich wurde der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.
Stellen Sie zunächst die Steuersätze, wie unter Wie stelle ich die Mehrwertsteuersätze im Account um? erklärt, um.
Es bestand eine Ausnahme:
Der Verkauf von Tabakwaren unterlag weiterhin dem zum 01.01.2020 gültigen Steuersatz. Bei Erstellung von Rechnungen über den Import Manager, haben wir Ihnen das Anlegen einer Kategorie "Tabak" im Import Manager empfohlen, damit das System automatisch die korrekten Sätze errechnen kann. Diese können Sie weiterhin beibehalten.
Vier verschiedene Anwendungsfälle stehen zur Auswahl. Beachten Sie in den nachfolgenden Fällen, dass eine Sammelbearbeitung für Artikel und Dienstleistungen getrennt durchgeführt werden muss. Wenn Sie beide Arten von Rechnungsposten angelegt haben, benötigen Sie zwei Sammelbearbeitungen mit Hilfe unseres Tools Stapelverarbeitung.
Anwendungsfall 1
Sie geben die Steueranpassung an Ihre Kunden weiter und haben Ihre Waren oder Dienstleistungen mit Nettopreisen angelegt. Die Nettobeträge bleiben dabei unverändert, die Steuersätze ändern sich und die Bruttobeträge werden angepasst. Über die Stapelverarbeitung ändern Sie die Steuersätze auf 19% bzw. 7%.
- Klicken Sie auf Rechnungsposten
- Sollten nicht alle Posten dem genannten Szenario entsprechen, selektieren Sie zunächst die betroffenen Posten (z. B. über den Reiter Suche)
- Klicken Sie auf Stapelverarbeitung
- Wählen Sie das zu ändernde Feld Steuersatz.
- Nehmen Sie bitte nicht den Verkaufspreis in die Korrektur mit auf, um vorgegebene Verkaufspreise nicht zu überschreiben oder zu "nullen".
- Wählen Sie die Option Ersetzen durch 19
- Klicken Sie auf Speichern
- Klicken Sie anschließend auf Vorschau, um die Änderungen vorab prüfen zu können.
- Wenn alles passt, schließen Sie die Vorschau und klicken Sie auf Änderungen ausführen.
Anwendungsfall 2
Sie geben die Steueranpassung an Ihre Kunden nicht weiter und haben Ihre Waren oder Dienstleistungen mit Bruttopreisen angelegt. Die Bruttobeträge bleiben dabei unverändert, die Steuersätze ändern sich und die Nettobeträge werden erhöht. Über die Stapelverarbeitung ändern Sie den Steuersatz auf 19% bzw. 7%. Hier gehen Sie wie in Anwendungsfall 1 beschrieben vor.
Anwendungsfall 3
Sie geben die Steueranpassung an Ihre Kunden weiter und haben Ihre Waren oder Dienstleistungen mit Bruttopreisen angelegt. Die Nettobeträge bleiben dabei unverändert, die Steuersätze ändern sich und die Bruttobeträge werden erhöht.
In diesem Fall ist es nicht damit getan, dass der Steuersatz erhöht wird. Auch der Brutto-Verkaufspreis muss entsprechend angepasst werden. Hierzu muss vom Bruttopreis inkl. 16 % ausgehend, zunächst der Nettopreis errechnet und auf diesen dann die 19 % addiert werden.
Um nicht jeden Posten einzeln bearbeiten zu müssen empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
- Rufen Sie Rechnungsposten > Exportieren von Artikeln, bzw. Rechnungsposten > Exportieren von Dienstleistungen auf
- Erstellen Sie so eine CSV-Datei Ihrer Rechnungsposten, die Sie z. B. mit Excel öffnen können, um die VK-Preise anzupassen (wählen Sie beispielsweise nur die relevanten Felder aus)
Nachdem Sie Ihre Posten in der Datei überarbeitet haben gehen Sie auf
- Rechnungsposten > Importieren von Rechnungsposten
- Laden Sie die bearbeitete Datei hoch
- Setzen Sie die Haken in den Feldern 1. Zeile überspringen (wenn die Datei Spaltenüberschriften enthält) und Zeilen aktualisieren
- Starten Sie den Import mit Klick auf Importieren
Anwendungsfall 4
Sie geben die Steueranpassung an Ihre Kunden nicht weiter und haben Ihre Waren oder Dienstleistungen mit Nettopreisen angelegt. Die Bruttobeträge bleiben dabei unverändert, die Steuersätze ändern sich und die Nettobeträge werden erhöht.
Der Bruttopreis auf Ihrer Rechnung soll demnach für den Kunden identisch bleiben. Der Nettopreis muss somit angepasst werden, um die Differenz des Steueranteils auszugleichen.
Um nicht jeden Posten einzeln bearbeiten zu müssen empfiehlt sich die Vorgehensweise aus Anwendungsfall 3.
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