Wenn Sie in Deutschland auf Amazon, eBay oder anderen Marktplätzen handeln, benötigen Sie gemäß dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen “Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet” eine „Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG” (in Kurzform auch häufig Erfassungsbescheinigung genannt), die Sie dem Betreiber des Marktplatzes zur Verfügung stellen müssen.
Der Marktplatzbetreiber kann ggf. aber auch eigene Fristen vorgeben, bis wann die Formulare eingereicht werden müssen. Amazon und eBay haben bereits eine Funktion geschaffen, um die Bescheinigung dort hochzuladen:
Bescheinigung bei Amazon hochladen
Bescheinigung bei ebay hochladen
Die Erfassungsbescheinigung können Sie bei der Finanzverwaltung beantragen. Hierzu können Sie das folgende Formular nutzen: Formular herunterladen
Lesen Sie mehr in unserem Blog:
Marktplatzhändler aufgepasst: Haben Sie Ihre Erfassungsbescheinigung schon beantragt?
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