Das System des One Stop Shop stößt leider schon dann an seine Grenze, wenn es eigentlich nicht mal richtig begonnen hat. Gerade Amazon hat durch das PAN-EU Programm eine Neuheit geschaffen: eine Lagerung und ein Versand von Ware aus einem Land, fremd des eigenes Unternehmenssitzes.
Für den One Stop Shop ist dies allerdings nicht umsetzbar, da die Abführung der Steuer bei der Registrierungsstelle im eigenen Land hier nicht greift. Es kommt zu keiner Steuerschuld im eigenen Land.
Beispiel: Sie lagern die Ware in Frankreich und versenden sie von dort innerhalb Frankreichs (B2B und B2C).
Innergemeinschaftliche Verbringungen und Erwerbe können ebenfalls steuerlich über OSS nicht registriert werden.
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