Bisher überschrittene Lieferschwellen haben natürlich weiterhin Bestand, auch in der 2. Jahreshälfte. Auch die Berechnung der Lieferschwelle bis 30.06.2021 wird durch die Neuregelung nicht "halbiert". Jedoch wird es sicherlich so sein, dass eine neue Lieferschwelle zukünftig schneller überschritten wird.
Durch die Neuregelung ist es auch völlig ausreichend in nur ein weiteres Land die Lieferschwelle zu überschreiten, um gleichzeitig in anderen Ländern steuerpflichtig zu werden.
Ein Beispiel: Sie verkaufen bis zum 15.07.2021 Waren in Höhe von 10.500€ von Deutschland nach Österreich. Durch die Neuregelung der Fernverkäufe zum 01.07.2021 hätten Sie somit die Lieferschwelle nach Österreich überschritten. Gleichzeitig vertreiben Sie auch Ware nach Spanien, liegen hier bis dato aber lediglich bei rund 2.000€ Nettowarenwert. Obwohl Sie also die "Lieferschwelle" (wie wir sie bis dahin kannten) nach Spanien nicht überschritten haben, müssen Sie nun dennoch die Steuer im Bestimmungsland Spanien abführen, weil Österreich den entscheidenen Auslöser gegeben hat.
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