Sehen Sie auch gerne unser Tutorial-Video auf easybillTV:
Was ist der One Stop Shop?
Wenn der One-Stop-Shop auch bei Ihnen zum Tragen kommt und Sie sich bereits registriert haben, sind folgende Neuerungen für Sie in easybill wichtig:
1) Einstellungen im Import Manager
- Klicken Sie auf Import Manager
- Klicken Sie auf Einstellungen
- Klicken Sie auf Allgemeines
- Klicken Sie links auf OSS
Hier finden Sie das Aktivierungsdatum für den OSS. Tragen Sie ein Datum vor dem 01.07.2021 ein, überschreibt das System dies automatisch mit dem 01.07.2021, weil der OSS erst ab dann gültig ist.
Sollten Sie sich erst später zum OSS registrieren, tragen Sie hier jederzeit Ihr Start-Datum ein.
Achtung:
Beachten Sie bitte, dass Sie bei mehreren Import Manager Zugängen die Einstellung in jedem Zugang vornehmen müssen!
Aktivieren Sie auch den IOSS für EU Versteuerungen von Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten, weist das System ab dem 01.07.2021 die Ziellandbesteuerung aus. Aktivieren Sie dies nicht, bleibt es wie gewohnt bei einer Steuerfreien Ausfuhrlieferung.
2) PAN EU/CEE Nutzer
Sollten Sie bisher in den Rechnungstexten des Import Manager eine Abfrage nach dem Steuerland (tax_country) verwendet haben und hier auf Ihre ausländischen Umsatzsteuer IDs verwiesen haben, so fügen Sie die Umsatzsteuer IDs nun alle über Meine Firma > Steuerrechtliche Stammdaten ein.
Im Import Manager können Sie folgende gekürzte Abfrage nutzen:
{% case tax_country %} {% when 'PL' %}{% unless currency == 'PLN' %}In dieser Rechnung wird polnische MwSt. {{ amount_vat | currency: "PLN" }} ausgewiesen.{% endunless %} {% when 'CZ' %}In dieser Rechnung wird tschechische MwSt. {{ amount_vat | currency: "CZK" }} ausgewiesen. {% endcase %}
Lesen Sie auch: CEE und PAN-EU Einstellungen
3) Besondere Steuersätze im EU-Ausland
Unterliegen Ihre Produkte im EU Ausland einer anderen Besteuerung als im Inland, aktivieren Sie die Funktion MwSt.-Satz nach hinterlegter SKU-Datenbank vergeben.
Beispiele:
- Ein Artikel fällt in Deutschland unter den ermäßigten Satz, in einem anderen Land unter den dortigen regulären Satz
- Ein Artikel fällt in Deutschland unter den ermäßigten Satz, in einem anderen Land unter einen ggf. vorhandenen stark ermäßigten Satz
Lesen Sie hier mehr:
Produktkategorien anlegen
Steuersätze für Produkte definieren
4) Neue Lieferschwellen-Berechnung
Über den Import Manager, via Tools > Lieferschwellen-Überwachung, wird die neue Lieferschwellen-Berechnung natürlich vorgenommen. easybill zeigt Ihnen den Vorjahreswert für 2020 und den aktuellen Wert für 2021 an, da beides als Datengrundlage für die OSS-Registrierung genutzt wird.
Ab dem 01.07.2021 sehen Sie hier die kumulierte "Lieferschwelle" für alle EU-Länder.
5) FiBu-Konten für den Export
Lesen Sie gerne in unserer Anleitung
Anleitung für DATEV Rechnungsdatenservice 1.0 (vormals DATEVconnect online)
Sachkonten pro Lieferland übertragen
Anleitung für DATEV pro ASCII 7 (ohne Header kann dieses Format statt des aktuellen ASCII Formates ebenfalls genutzt werden)
Sachkonten pro Lieferland übertragen DATEV Format (ASCII Version 7)
wie Sie die einzelnen FiBu Konten pro Lieferland für den Export hinterlegen. Für beide Versionen erstellen Sie eine eigene Formatkonfiguration.
6) Amazon Umsatzsteuer-Berechnungsservice
Falls Sie bei Amazon den Umsatzsteuer-Berechnungsservice nutzen, aktivieren Sie unbedingt im Sellercentral unter Einstellungen > Steuereinstellungen > Einstellungen zur Umsatzsteuer-Berechnung die Union OSS Funktion.
Wichtig: sollten Sie keinen OSS nutzen, muss auch dies bei Amazon für den Umsatzsteuer-Berechnungsservice gewählt werden. Außerdem ist die Angabe eines Grundes für Amazon eine zwingende Information, da ansonsten keine Umsatzsteuer ins EU-Ausland berechnet wird.
7) Onlineshops/Marktplätze
Prüfen Sie die Einstellungen Ihres Onlineshops/Ihres Marktplatzes, ob dieser OSS-fähig ist. Der OSS kommt einer sofortigen Aktivierung aller Lieferschwellen gleich. Bereits der Warenkorb sollte beim Kauf des Kunden den richtigen Steuersatz anzeigen, damit es zu keinerlei Abweichungen in der Rechnungserstellung kommt. GGf. muss die Lieferanschrift ab sofort eine Pflichtangabe werden.
Sollten Sie Bruttopreise verarbeiten, ist es sicherlich weniger dramatisch. Bei Nettopreisen zahlt der Käufer im Shop ggf. zu wenig, sollte der falsche Steuersatz angesetzt werden. Die Rechnung fiele dann höher aus als der Betrag im Warenkorb!
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