Sie verkaufen Waren über einen Onlineshop oder einen Online Marktplatz? Für folgende Fälle kann zukünftig OSS genutzt werden:
- für die Meldung aller Fernverkäufe, bei denen Ware aus einem Lager im EU-Umland versendet werden – hierunter fallen demnach auch Fernverkäufe/Lieferungen aus einem polnischen Amazon-Lager an eine Privatperson (B2C) in Spanien
- Meldung aller aus Deutschland steuerbaren Fernverkäufe, falls diese aus einem Fulfillment-Center im EU-Ausland kommen
- alle Umsätze von Onlinehändlern aus Deutschland mit einem Versand nach Deutschland, sofern für solche Verkäufe ein Fulfillment-Center im EU-Ausland (z. B. Polen) genutzt wurde
- nur für B2C Verkäufe (Verkauf an Endkunden, nicht an Unternehmer!)
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