Was ist der One-Stop-Shop (OSS)?

Wie bereits in unserem Blog-Beitrag vom 16.09.2020 zum Thema Jahressteuergesetz 2020 – E-Commerce – Teil 2 aufgegriffen, erfolgt dieses Jahr die einheitliche Umstellung auf den One Stop Shop. Die steuerliche Neuregelung wird zum 01.07.2021 in Kraft treten.

 

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Was ist der One Stop Shop?

 

Was genau bedeutet aber nun OSS für den Onlinehandel?

In einfachen Worten zusammengefasst: Unternehmen werden zukünftig ihre zu versteuernden Umsätze nicht mehr in jedem Land, in das sie Ware exportieren, selbst abführen. Die Umsätze werden ab Juli 2021 an eine zentrale Stelle zur Verwaltung der Steuern im eigenen Land gemeldet. Diese zentrale Registrierungsstelle (OSS) führt anschließend die Steuern im Bestimmungsland ab.

Der innergemeinschaftliche Warenhandel innerhalb der EU wird hierdurch vereinfacht und es gelten die gleichen Bestimmungen für alle beteiligten Länder. Dies setzt voraus, dass die bisher autark geregelten Lieferschwellen je Land ebenfalls entfallen. Man hat sich hier ab 01.07.2021 auf eine einheitliche Lieferschwelle in Höhe von 10.000 € geeinigt.

 

Inwiefern habe ich als Unternehmer nun einen Vorteil?

Bisher müssen Sie sich als Unternehmen in jedem EU Land einzeln registrieren, sobald Sie dort die Lieferschwelle überschritten haben. Dieser zumeist aufwendige und langwierige Registrierungsprozess entfällt durch den One Stop Shop.

Die zentrale Registrierungsstelle Ihres Landes übernimmt die Abführung Ihrer Steuer im Bestimmungsland. Die Steuer wird quasi von Registrierungsstelle zu Registrierungsstelle gemeldet, ohne dass Sie sich lokal in einem anderen Land steuerlich melden müssen.

 

Wie sollten Sie sich vorbereiten?

  • Ab dem 1. April 2021 können Sie eine Registrierungs-Anzeige an das Bundeszentralamt für Steuern auf elektronischem Wege übermitteln
  • Falls OSS ab dem 1. Juli 2021 genutzt werden soll, muss die Registrierung bis spätestens einen Tag vorher, also bis spätestens 30.Juni 2021 erfolgen
  • Händler, denen bereits die Teilnahme an den Regelungen von MOSS oder IOSS ablehnend beschieden wurde, werden voraussichtlich auch für OSS ausgeschlossen


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