Adressübermittlung beim Verkauf auf nicht-europäischen Amazon Marktplätzen

Für alle nicht-europäischen Amazon-Marktplätze (USA, Kanada, Mexiko, China, Japan, Brasilien) stellt Amazon aus datenschutzrechtlichen Gründen ab dem 16.10.2019 keine Rechnungsanschrift, sondern nur noch die Lieferanschrift des Käufers zur Verfügung. Diese wird dann von easybill für die Rechnungserstellung herangezogen.

Bei Amazon Japan wird auch keine Lieferanschrift mehr zur Verfügung gestellt, lediglich noch die Stadt und das Land. Hier wird die Rechnung mangels weitere Informationen von easybill auf den Namen "Non-EU Buyer" ausgestellt werden. 

Für die Rechnungserstellung selbst ergeben sich darüber hinaus keine Änderungen und es sind auch keine separaten Einstellungen erforderlich.

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