Ausgangslage: Sie versenden Ihre Waren international und haben eine Lieferschwelle in ein EU-Land überschritten, jedoch im Import Manager nicht rechtzeitig aktiviert. Bereits erstellte Rechnungen und ggf. Gutschriften müssen nun rückwirkend auf den richtigen Steuersatz und das entsprechende Steuerland korrigiert werden. Sie benötigen daher einen Storno zur Rechnung und eine neue Rechnung mit dem richtigen Steuerausweis.
Lösungsvorschlag zwecks Korrektur
- Klicken Sie auf Apps
- Klicken Sie auf Stapelverarbeitung
Klicken Sie auf Neuen Auftrag anlegen.
Vergeben Sie für den Auftrag, den Sie neu anlegen einen Titel, unter dem Sie den Korrekturfall auch später noch einmal identifizieren können.
Klicken Sie außerdem bei Aktion auf Bitte wählen und wählen Sie aus den Möglichkeiten Ihre gewünschte Korrektur aus. Im Fall von Lieferschwellen-Korrekturen wählen Sie hier Rechnungskorrektur.
Klicken Sie anschließend auf Speichern.
Ist der genaue Zeitraum bekannt für den die Korrektur durchgeführt werden muss, kann die Korrektur anhand von Rechnungen und Gutschriften anhand von Standard-Korrekturfall durchgeführt werden. Der Vorteil ist hier, dass die zugehörigen Gutschriften direkt mit korrigiert werden und es keiner separaten Selektion bedarf. Noch dazu können bereits richtig gesetzte Steuerfälle ausgeschlossen werden.
Wählen Sie als Zeitspanne den Zeitraum aus, der korrigiert werden soll. Wählen Sie ein Versandland, ein Versandzielland und ggf. auch ein Steuerland, welches ausgeschlossen werden soll. Sind beispielsweise einige Dokumente im Zeitraum bereits auf das korrekte Steuerland gebucht, so können diese übergangen werden in der Korrektur.
Klicken Sie anschließend auf Daten auswählen.
Beispiel: Die Lieferschwelle für Österreich wurde zum 01.01.2020 überschritten, jedoch vergessen zu aktivieren. Das Versandland ist Deutschland und das Versandzielland entsprechend Österreich. Das neue Steuerland soll ebenfalls Österreich werden, weil die Umsätze bisher auf das Steuerland Deutschland gebucht wurden. Einige manuelle Rechnungen wurden jedoch korrekt mit österreichischer Steuer angelegt, daher sollen diese ausgeschlossen werden.
Die betroffenen Dokumente werden automatisch durch easybill gesucht. Über die Liste der ausgewählten Datensätze oder (CSV) kann man sich die gefundenen Dokumente noch einmal ansehen und prüfen.
Textanpassung: Tragen Sie den Text ein, der im unteren Textfeld der neuen Rechnungen ausgewiesen werden soll. Beachten Sie, dass hier keine Platzhalter vergeben werden können. Die Texte der ursprünglichen Rechnungen werden vollständig ersetzt.
Datum des Stornos: Wählen Sie zwischen Ursprüngliches Datum oder Letzter Tag des jeweiligen Jahres, falls aktuelles Jahr dann auf ursprüngliches Datum
Datum des neuen Dokumentes: Wählen Sie zwischen Ursprüngliches Datum oder Letzter Tag des jeweiligen Jahres, falls aktuelles Jahr dann auf ursprüngliches Datum
Neues Steuerland: Wählen Sie das neue Steuerland, auf das die neuen Rechnungen ausgestellt werden sollen.
Umsatzsteuer Anpassung: Wählen Sie hier den/die ursprünglichen Steuersatz/Steuersätze und den/die neuen Steuersatz/-sätze.
Klicken Sie zuletzt auf Speichern. Erst danach kann die Korrektur gestartet werden.
Das System weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Stapelverarbeitung nicht rückgängig gemacht werden kann. Prüfen Sie daher alle ausgewählten Datensätze.
Nach dem erfolgreichen Abschluss können Sie die bulk-Datei herunterladen, wenn Sie direkt alle korrigierten Dokumente separat speichern oder beispielsweise Ihrem Steuerberater zur Verfügung stellen möchten.
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