Korrekturfall: Rechnungen ändern auf Regelbesteuerung

Ausgangslage: Sie waren bislang Kleinunternehmer und wechseln nun im laufenden Geschäftsjahr auf die Regelbesteuerung. Rückwirkend für das gesamte Jahr sollen Sie Rechnungen von "steuerfrei" auf "umsatzsteuerpflichtig" ändern.

Lösungsvorschlag zwecks Korrektur

  1. Klicken Sie auf Apps
  2. Klicken Sie auf Stapelverarbeitung


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Klicken Sie auf Neuen Auftrag anlegen.

 

Vergeben Sie für den Auftrag, den Sie neu anlegen einen Titel, unter dem Sie den Korrekturfall auch später noch einmal identifizieren können.

Klicken Sie außerdem bei Aktion auf Bitte wählen und wählen Sie aus den Möglichkeiten Ihre gewünschte Korrektur aus. Im Fall von Steuer-Korrekturen aufgrund der Regelbesteuerung wählen Sie hier Rechnungskorrektur.

Klicken Sie anschließend auf Speichern.

 

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Ist der genaue Zeitraum bekannt für den die Korrektur durchgeführt werden muss, kann die Korrektur anhand von Rechnungen und Gutschriften anhand von Standard-Korrekturfall durchgeführt werden. Der Vorteil ist hier, dass die zugehörigen Gutschriften direkt mit korrigiert werden und es keiner separaten Selektion bedarf.

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Wählen Sie als Zeitspanne den Zeitraum aus, der korrigiert werden soll. Wählen Sie ein Datum des Stornos und des neuen Dokumentes. Wählen Sie ein neues Steuerland. Ändern Sie die Umsatzsteueroption auf umsatzsteuerpflichtig. Geben Sie dem System vor, dass die Steuersätze von bislang 0.00 auf 19.00 geändert werden sollen.

Sollten Sie Artikel mit unterschiedlichen Steuersätzen verkaufen, sprechen Sie unser Supportteam an. Hier müsste eine andere Art der Korrektur gewählt werden.

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