Korrekturfall: Rechnungen ändern auf Regelbesteuerung
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Ausgangslage: Du warst bislang Kleinunternehmer und wechselst nun im laufenden Geschäftsjahr auf die Regelbesteuerung. Rückwirkend für das gesamte Jahr sollst du Rechnungen von "steuerfrei" auf "umsatzsteuerpflichtig" ändern.
Lösungsvorschlag zwecks Korrektur
Zur Vorbereitung für die Korrektur generierst du über Meine Firma > Auswertungen ein Rechnungsausgangsbuch für den zu korrigierenden Zeitraum. Entferne aus der erstellten Exportdatei u. U. Dokumente, die nicht korrigiert werden müssen, weil es sich beispielsweise um steuerfreie Exporte in Drittländer handelt.
Gehe anschließend wie folgt vor:
- Klicke links im Menü den Punkt ,,Integrationen & Dienste''
- Klicke auf ,,Dokumentenverwaltung''
- Klicke auf ,,Stapelverarbeitung''
Klicke auf Neuen Auftrag anlegen.
Vergib für den Auftrag, den du neu anlegst einen Titel, unter dem du den Korrekturfall auch später noch einmal identifizieren kannst.
Klicke außerdem bei Aktion auf Bitte wählen und wähle aus den Möglichkeiten deine gewünschte Korrektur aus. Im Fall von Steuer-Korrekturen aufgrund der Regelbesteuerung wähle hier Rechnungskorrektur.
Klicke anschließend auf Speichern.
Wähle für die Dokumente, die korrigiert werden müssen, die Option Dokumente anhand von CSV-Datei aus. Hierbei würden auch Gutschriften mit berücksichtigt werden, wenn du diese im Rechnungsausgangsbuch zuvor nicht ausgeschlossen hast.
Wähle ein Datum des Stornos und des neuen Dokumentes. Wähle ein neues Steuerland. Ändere die Umsatzsteueroption auf umsatzsteuerpflichtig. Gib dem System vor, dass die Steuersätze von bislang 0.00 auf 19.00 geändert werden sollen.
Solltest du Artikel mit unterschiedlichen Steuersätzen verkaufen, sprich unser Supportteam an. Hier müsste eine andere Art der Korrektur gewählt werden.