Korrekturfall: PAN EU nicht rechtzeitig aktiviert
Ausgangslage: Du lagerst deine Waren international über ausländische Amazon-Lager, hast diese Funktion jedoch in easybill Connect nicht rechtzeitig aktiviert. Bereits erstellte Rechnungen und ggf. Gutschriften müssen nun rückwirkend auf den richtigen Steuersatz und das entsprechende Steuerland korrigiert werden. Du benötigst daher einen Storno zur Rechnung und eine neue Rechnung mit dem richtigen Steuerausweis.
Lösungsvorschlag zwecks Korrektur
- Klicke auf Apps
- Klicke auf Stapelverarbeitung
Klicke auf Neuen Auftrag anlegen.
Vergib für den Auftrag, den du neu anlegst einen Titel, unter dem du den Korrekturfall auch später noch einmal identifizieren kannst.
Klicke außerdem bei Aktion auf Bitte wählen und wähle aus den Möglichkeiten deine gewünschte Korrektur aus. Im Fall von Steuer-Korrekturen aufgrund PAN EU wähle hier Rechnungskorrektur.
Klicke anschließend auf Speichern.
Ist der genaue Zeitraum bekannt für den die Korrektur durchgeführt werden muss, kann die Korrektur anhand von Rechnungen und Gutschriften anhand von Standard-Korrekturfall durchgeführt werden. Der Vorteil ist hier, dass die zugehörigen Gutschriften direkt mit korrigiert werden und es keiner separaten Selektion bedarf. Noch dazu können bereits richtig gesetzte Steuerfälle ausgeschlossen werden.
Wähle als Zeitspanne den Zeitraum aus, der korrigiert werden soll. Wähle ein Versandland, ein Versandzielland und ggf. auch ein Steuerland, welches ausgeschlossen werden soll. Sind beispielsweise einige Dokumente im Zeitraum bereits auf das korrekte Steuerland gebucht, so können diese übergangen werden in der Korrektur.
Klicke anschließend auf Daten auswählen.
Beispiel: Die PAN EU Lagerung wurde bei Amazon bereits zum 01.01.2020 aktiviert, jedoch erst am 01.07.2020 in easybill eingetragen. Die Rechnungen sind fälschlicherweise mit deutscher Steuer ausgewiesen worden und müssen nun auf das korrekte Steuerland (Versandland) umgeschrieben werden. Rechnungen, die nach Deutschland gegangen sind, sollen weiterhin mit deutscher Steuer ausgewiesen werden, weil du einen Lieferschwellenverzicht in Polen (und allen anderen PAN EU Lagerländern) deklariert hast.
Klicke auf Speichern. Zum Start der Korrektur klicke auf Korrektur starten. Das System erstellt dir anschließend einen Storno zur "alten" Rechnung und eine neue Rechnung.
Falls du in den neuen Rechnungen weiterhin den Steueranteil in polnische Zloty oder tschechische Kronen umrechnen lassen möchtest, nimm bitte folgende Abfrage in die Textanpassung mit auf:
In diesem Dokument wird polnische MwSt. %CURRENCY-CONVERSION[%DOKUMENT.WAEHRUNG%,PLN,%DOKUMENT.DATUM%]=%DOKUMENT.UMSATZSTEUER%% ausgewiesen.
Es gilt die folgende Ust.ID: PLXXXXXX
oder
In diesem Dokument wird tschechische MwSt. %CURRENCY-CONVERSION[%DOKUMENT.WAEHRUNG%,CZK,%DOKUMENT.DATUM%]=%DOKUMENT.UMSATZSTEUER%% ausgewiesen.
Es gilt die folgende Ust.ID: CZXXXXXX