Korrekturfall: PAN EU nicht rechtzeitig aktiviert

Ausgangslage: Sie lagern Ihre Waren international über ausländische Amazon-Lager, haben diese Funktion jedoch im Import Manager nicht rechtzeitig aktiviert. Bereits erstellte Rechnungen und ggf. Gutschriften müssen nun rückwirkend auf den richtigen Steuersatz und das entsprechende Steuerland korrigiert werden. Sie benötigen daher einen Storno zur Rechnung und eine neue Rechnung mit dem richtigen Steuerausweis.

Lösungsvorschlag zwecks Korrektur

  1. Klicken Sie auf Apps
  2. Klicken Sie auf Stapelverarbeitung

 

Apps_Stapelverarbeitung.png

 

Klicken Sie auf Neuen Auftrag anlegen.

 

Vergeben Sie für den Auftrag, den Sie neu anlegen einen Titel, unter dem Sie den Korrekturfall auch später noch einmal identifizieren können.

Klicken Sie außerdem bei Aktion auf Bitte wählen und wählen Sie aus den Möglichkeiten Ihre gewünschte Korrektur aus. Im Fall von Steuer-Korrekturen aufgrund PAN EU wählen Sie hier Rechnungskorrektur.

Klicken Sie anschließend auf Speichern.

 

Bildschirmfoto_2020-12-04_um_13.44.52.png

 

Ist der genaue Zeitraum bekannt für den die Korrektur durchgeführt werden muss, kann die Korrektur anhand von Rechnungen und Gutschriften anhand von Standard-Korrekturfall durchgeführt werden. Der Vorteil ist hier, dass die zugehörigen Gutschriften direkt mit korrigiert werden und es keiner separaten Selektion bedarf. Noch dazu können bereits richtig gesetzte Steuerfälle ausgeschlossen werden.

Bildschirmfoto_2020-12-04_um_13.46.38.png

 

Wählen Sie als Zeitspanne den Zeitraum aus, der korrigiert werden soll. Wählen Sie ein Versandland, ein Versandzielland und ggf. auch ein Steuerland, welches ausgeschlossen werden soll. Sind beispielsweise einige Dokumente im Zeitraum bereits auf das korrekte Steuerland gebucht, so können diese übergangen werden in der Korrektur.

Bildschirmfoto_2020-12-04_um_13.48.17.png

 

Klicken Sie anschließend auf Daten auswählen.

 

Beispiel: Die PAN EU Lagerung wurde bei Amazon bereits zum 01.01.2020 aktiviert, jedoch erst am 01.07.2020 in easybill eingetragen. Die Rechnungen sind fälschlicherweise mit deutscher Steuer ausgewiesen worden und müssen nun auf das korrekte Steuerland (Versandland) umgeschrieben werden. Rechnungen, die nach Deutschland gegangen sind, sollen weiterhin mit deutscher Steuer ausgewiesen werden, weil Sie einen Lieferschwellenverzicht in Polen (und allen anderen PAN EU Lagerländern) deklariert haben.

 

Bildschirmfoto_2020-12-04_um_14.15.01.png


Klicken Sie auf Speichern. Zum Start der Korrektur klicken Sie auf Korrektur starten. Das System erstellt Ihnen anschließend einen Storno zur "alten" Rechnung und eine neue Rechnung.

 

Falls Sie in den neuen Rechnungen weiterhin den Steueranteil in polnische Zloty oder tschechische Kronen umrechnen lassen möchten, nehmen Sie bitte folgende Abfrage in die Textanpassung mit auf:

In diesem Dokument wird polnische MwSt. %CURRENCY-CONVERSION[%DOKUMENT.WAEHRUNG%,PLN,%DOKUMENT.DATUM%]=%DOKUMENT.UMSATZSTEUER%% ausgewiesen.
Es gilt die folgende Ust.ID: PLXXXXXX

oder

In diesem Dokument wird tschechische MwSt. %CURRENCY-CONVERSION[%DOKUMENT.WAEHRUNG%,CZK,%DOKUMENT.DATUM%]=%DOKUMENT.UMSATZSTEUER%% ausgewiesen.
Es gilt die folgende Ust.ID: CZXXXXXX
Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

0 Kommentare

Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.