Ausgangslage: Sie lagern und/oder versenden Ihre Waren international und sind daher vom One Stop Shop (OSS) betroffen. Sie haben sich zwar rechtzeitig registriert oder rückwirkend registriert, die jedoch notwendigen Änderungen in easybill nicht vorgenommen. Bereits erstellte Rechnungen und ggf. Gutschriften müssen nun rückwirkend auf den richtigen Steuersatz und das entsprechende Steuerland korrigiert werden. Sie benötigen daher einen Storno zur Rechnung und eine neue Rechnung mit dem richtigen Steuerausweis.
Hinweis: bereits zu Amazon hochgeladene Dokumente können im Sellercentral nicht korrigiert oder ersetzt werden. Für Ihre Buchhaltung sollten Sie eine Korrektur dennoch durchführen.
Gerade für Amazon-Gutschriften und Shopify-Gutschriften in der Zukunft empfehlen wir Ihnen den Lösungsvorschlag 1 wie folgt.
Lösungsvorschlag 1 zwecks Korrektur via Import Manager
Klicken Sie im Import Manager über Bestellungen und aktivieren Sie die erweiterte Suche. Fügen Sie als Kaufdatum von den 01.07.2021 ein (sollten Sie zum 01.07.2021 registriert worden sein, ansonsten wählen Sie Ihr Registrierungsdatum) und wählen Sie das Versandzielland, zu dem Sie die angefallenen Rechnungen korrigieren müssen.
Wiederholen Sie denselben Vorgang mit dem Filter für Nur Gutschriften damit auch diese korrigiert werden.
Je aufgekommenem Versandzielland muss eine separate Korrektur durchgeführt werden.
- Starten Sie die Suche.
- Markieren Sie alle gefundenen Positionen.
- Klicken Sie am Ende der Seite auf Aktionen und wählen Sie löschen.
- Im nächsten Auswahlfenster wählen Sie aus, dass bereits erstellte Rechnungen storniert werden sollen (wählen Sie als Stornodatum das ursprüngliche Rechnungsdatum oder, falls keine Auswahl aktiviert wird, nimmt das System den Korrekturtag).
- Bestätigen Sie die Durchführung mit Löschen.
Sobald die Original-Datensätze aus dem Import Manager gelöscht wurden und das Storno-Dokument angelegt wurde, kann derselbe Zeitraum erneut importiert werden.
In Einzelfällen kann es zu speziellen Anforderungen kommen, sodass dieser Korrekturweg nicht gewählt werden kann. Als Alternative geben wir Ihnen noch unseren Lösungsvorschlag 2 mit an die Hand. Sollte auch dieser nicht verwendet werden können, kontaktieren Sie unser Support-Team.
Lösungsvorschlag 2 zwecks Korrektur via Stapelverarbeitung
Richten Sie sich nach folgender Anleitung aus unserem Hilfe-Center:
Die Vorgehensweise über den Standard-Korrekturfall können Sie jederzeit nutzen, jedoch geben wir zu bedenken, dass Dokumente in easybill korrigiert werden, Originaldaten im Import Manager jedoch unberührt bleiben. Wird beispielsweise eine Gutschrift neu importiert, wird der Steuersatz der Bestellung im Import Manager (falsch) übernommen. Daher empfehlen wir den Korrekturweg 1.
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