Korrekturfall: OSS-Funktion nicht rechtzeitig aktiviert
Ausgangslage: Du lagerst und/oder versendest deine Waren international und bist daher vom One Stop Shop (OSS) betroffen. Du hast dich zwar rechtzeitig registriert oder rückwirkend registriert, die jedoch notwendigen Änderungen in easybill nicht vorgenommen. Bereits erstellte Rechnungen und ggf. Gutschriften müssen nun rückwirkend auf den richtigen Steuersatz und das entsprechende Steuerland korrigiert werden. Du benötigst daher einen Storno zur Rechnung und eine neue Rechnung mit dem richtigen Steuerausweis.
Hinweis: bereits zu Amazon hochgeladene Dokumente können im Sellercentral nicht korrigiert oder ersetzt werden. Für deine Buchhaltung solltest du eine Korrektur dennoch durchführen.
Gerade für Amazon-Gutschriften und Shopify-Gutschriften in der Zukunft empfehlen wir dir den Lösungsvorschlag 1 wie folgt.
Lösungsvorschlag 1 zwecks Korrektur via easybill Connect
Klicke in easybill Connect über Bestellungen und aktiviere die erweiterte Suche. Füge als Kaufdatum von den 01.07.2021 ein (solltest du zum 01.07.2021 registriert worden sein, ansonsten wähle dein Registrierungsdatum) und wähle das Versandzielland, zu dem du die angefallenen Rechnungen korrigieren musst.
Wiederhole denselben Vorgang mit dem Filter für Nur Gutschriften damit auch diese korrigiert werden.
Je aufgekommenem Versandzielland muss eine separate Korrektur durchgeführt werden.
- Starte die Suche.
- Markiere alle gefundenen Positionen.
- Klicke am Ende der Seite auf Aktionen und wähle löschen.
- Im nächsten Auswahlfenster wählst du aus, dass bereits erstellte Rechnungen storniert werden sollen (wähle als Stornodatum das ursprüngliche Rechnungsdatum oder, falls keine Auswahl aktiviert wird, nimmt das System den Korrekturtag).
- Bestätige die Durchführung mit Löschen.
Sobald die Original-Datensätze aus easybill Connect gelöscht wurden und das Storno-Dokument angelegt wurde, kann derselbe Zeitraum erneut importiert werden.
In Einzelfällen kann es zu speziellen Anforderungen kommen, sodass dieser Korrekturweg nicht gewählt werden kann. Als Alternative geben wir dir noch unseren Lösungsvorschlag 2 mit an die Hand. Sollte auch dieser nicht verwendet werden können, kontaktiere unser Support-Team.
Lösungsvorschlag 2 zwecks Korrektur via Stapelverarbeitung
Richte dich nach folgender Anleitung aus unserem Hilfe-Center:
Die Vorgehensweise über den Standard-Korrekturfall kannst du jederzeit nutzen, jedoch geben wir zu bedenken, dass Dokumente in easybill korrigiert werden, Originaldaten in easybill Connect jedoch unberührt bleiben. Wird beispielsweise eine Gutschrift neu importiert, wird der Steuersatz der Bestellung in easybill Connect (falsch) übernommen. Daher empfehlen wir den Korrekturweg 1.