Dokumente löschen

Rechnungen, Stornos, Gutschriften und Storno-Gutschriften können nur gelöscht werden, sofern sie älter als 10 Jahre sind und eine Aufbewahrungsfrist nicht mehr gegeben ist! Gemäß einer GoBD-konformen Vorgehensweise können fertiggestellte steuerlich-relevante Dokumente nicht mehr gelöscht werden. Hier muss ein Storno-Dokument angelegt werden.

 

Alle anderen Dokumente können unabhängig Ihres Status gelöscht werden. 

 

Damit es nicht versehentlich zu schnellen Löschungen kommt, wird einerseits noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass das Dokument und die eventuell zusammenhängenden Dokumente unwiderruflich gelöscht werden und andererseits muss das Löschen noch einmal durch eine Eingabe bestätigt werden, bevor der Löschen-Button aktiv wird. 

 

Gelöschte Dokumente, Kundendaten oder auch Rechnungsposten sind unwiderruflich gelöscht und können NICHT wiederhergestellt werden!

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