Dokumentenlöschung via Stapelverarbeitung
In easybill können Rechnungen, Stornos, Gutschriften und Storno-Gutschriften nur gelöscht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Dokumente sind älter als 8 Jahre.
- Es besteht keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist mehr gemäß den Vorgaben der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).
⚠️ Wichtig:
Das Löschen dieser Dokumente ist GoBD-konform und unwiderruflich. Nach dem Löschen können sie nicht wiederhergestellt werden.
🔁 Dokumentenlöschung via Stapelverarbeitung
Um solche steuerrechtliche Dokumente zu löschen, verwenden Sie die Funktion der Stapelverarbeitung:
- blauen Menüleiste > Dienste > Stapelverarbeitung
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erstellen Sie über Neuen Auftrag anlegen einen neuen Auftrag
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Wählen Sie unter Aktion: Datensätze löschen
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Klicken Sie auf Dokumente hinzufügen
und wählen Sie die gewünschten Dokumente aus, die gelöscht werden sollen. - Speichern Sie die Einstellungen.
- Führen Sie den Löschvorgang über den Button Unwiderruflich löschen aus.
🛑 Hinweise
- Prüfen Sie vor dem Löschen sorgfältig, ob die Dokumente tatsächlich nicht mehr benötigt werden.
- Gelöschte Dokumente sind endgültig entfernt und können nicht wiederhergestellt werden.
- Die Funktion steht nur für Dokumente zur Verfügung, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen
📄 Löschen von Dokumenten innerhalb der Aufbewahrungsfrist
Sollten die Dokumente löschen wollen, welche sich noch innerhalb der Aufbewahrungsfrist befinden, schauen Sie sich bitte den Artikel Löschen steuerrechtlicher Dokumente an.