Löschen steuerrechtlicher Dokumente
Mit der Einführung der GoBD-Konformität war es nicht mehr möglich, steuerrechtlich relevante Dokumente nach ihrer Erstellung über die Stapelverarbeitung zu löschen.
📂 Dokumente über die Stapelverarbeitung löschen
– was ist zu beachten?
In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, bereits erstellte Dokumente zu löschen. Wir bieten dafür eine optionale Funktion, die unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung steht.
⚠️ Wichtig: Rechtlicher Hinweis zum Löschen von Dokumenten
Beim Löschen von erstellten Dokumenten (z. B. Rechnungen, Gutschriften) gelten in Deutschland strenge steuerrechtliche Vorgaben. Diese Dokumente unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht und dürfen in der Regel nicht gelöscht werden, um die GoBD-Konformität zu wahren.
Wenn Sie die Löschfunktion nutzen wollen:
Informieren Sie unseren Support mit dem Wunsch, erstellte Dokumente über die Stapelverarbeitung löschen zu können.
⚠️ Die Anfrage darf vom Support aus Sicherheitsgründen nur über die Anfrage eines Admins des Accounts über eine Supportanfrage umgesetzt werden!
💡 Erstellen Sie dazu als Admin über blaue Menüleiste > Fragezeichen > Supportanfrage eine solche mit dem Hinweis, dass die Löschung der Dokumente aktiviert werden soll und Sie über die rechtlichen Hinweise informiert wurden.
Der Support aktiviert die Funktion hierfür und informiert Sie darüber
Im Anschluss können Sie die Löschung über die Stapelverarbeitung vornehmen.
Sie erhalten hierbei immer einen Warnhinweis vor dem Löschvorgang.
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In diesem Hinweis wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass:
das Löschen nicht GoBD-konform ist.
durch das Löschen die gesetzliche Aufbewahrungspflicht verletzt wird.
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Um unbeabsichtigte Löschungen zu vermeiden, müssen Sie den Hinweis manuell bestätigen, indem Sie die Ziffer „1“ eingeben.
Dies dient Ihrer Sicherheit, dass die Löschung nicht versehentlich freigegeben werden kann.
⚠️ Gelöschte Dokumente können nicht wiederhergestellt werden. ⚠️
❗ Ihre Verantwortung
Wenn Sie Dokumente löschen, tun Sie dies auf eigenes rechtliches Risiko. easybill stellt mit dem Hinweisdialog sicher, dass Sie umfassend über mögliche Folgen informiert werden.
Wir empfehlen, sich bei Unsicherheiten mit Ihrer Steuerberatung in Verbindung zu setzen, bevor Sie steuerrelevante Daten löschen.
🔁 Dokumentenlöschung via Stapelverarbeitung
Wie Sie die Dokumente im Anschluss löschen können, finden Sie im Artikel Dokumentenlöschung via Stapelverarbeitung beschrieben.
📬 Fragen?
Wenn Sie Fragen zur Löschfunktion haben oder die Löschung beauftragen wollen, steht Ihnen unser Support-Team gerne zur Verfügung: easybill.de/service