Die aktuelle Thematik wird inzwischen überall diskutiert: aktuell werden vermutlich Waren aus Lagerländern versendet, für die Sie als Verkäufer keine Autorisierung gegeben haben. Sie nutzen also unfreiwillig das Amazon PAN EU, bzw. CEE-Programm.
Warum ist das ein Problem?
Ihre Ware wird in einem Land gelagert und von dort aus an Ihre Kunden versendet. Aus steuerlicher Sicht fällt die Steuerschuld im Versandland an. Hierzu benötigt es jedoch eine steuerliche Registrierung Ihres Unternehmens in exakt diesem Versandland. Dies liegt bei der aktuellen Thematik in den meisten Fällen nicht vor.
OSS-Fälle werden steuerlich korrekt erkannt
Liegt eine OSS-Registrierung vor, werden die meisten Ihrer Verkäufe vermutlich korrekt verbucht sein. Die Verkäufe werden durch den OSS im Zielland versteuert und sollten somit auch korrekt auf der Rechnung ausgewiesen sein.
Problematisch wird es trotz OSS-Registrierung bei einem lokalen Versand, beispielsweise innerhalb Polens. Sie sind in Polen nicht steuerlich registriert, haben einer Waren-Lagerung nie zugestimmt, sind nun aber davon betroffen, dass Ware irregulär von Polen aus versendet wird. Dann würde hierfür, beim Versand Polen > Polen, polnische Steuer anfallen, die Sie als Unternehmer nicht abführen könnten.
Wie können Sie betroffene falsche Rechnungen in easybill finden?
Hier gibt es verschiedene Vorgehensweise, die wir Ihnen nahelegen möchten, je nach dem zu welcher Zielgruppe Sie gehören.
1) Sie nutzen rein Amazon FBA (Umsatzsteuer-Berechnungsservice (VCS) ist nicht aktiv, PAN EU ist nicht aktiviert im Import Manager)
> Der Import Manager informiert Sie bei einem Importvorgang über die Erkennung eines ausländischen Warenlagers, wenn dies nicht Ihrem Firmensitz entspricht. Die Bestellung wird importiert und mit dem Steuersatz Ihres Firmensitzes/Standard-Versandlandes ausgewiesen.
2) Sie nutzen rein Amazon FBA (Umsatzsteuer-Berechnungsservice (VCS) ist nicht aktiv, PAN EU ist aktiviert im Import Manager)
> Der Import Manager importiert alle Bestellungen und weist die Umsatzsteuer des Absenderlandes aus, auch wenn keine gültige Umsatzsteuer ID des Versandlandes in Ihren steuerlichen Einstellungen eingetragen ist.
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Prüfen Sie das Rechnungsausgangsbuch auf das Versandland hin, ob Sie betroffen sind.
3) VCS-Nutzer mit Rechnungserstellung über Amazon
Amazon wird in diesen Fällen keine Steuerberechnung durchführen können, da keine Umsatzsteuer ID des Versandlandes vorliegt. Da keine Steuer berechnet wird, erstellt Amazon auch keine Rechnung in Ihrem Namen.
In easybill geht somit auch kein Replica-Dokument ein.
Ausnahme: Falls Sie im Import Manager aktiviert haben, dass "VCS Bestellungen, bei denen Amazon keine Berechnung vornimmt, selbst berechnen und importieren.", würde der Import Manager bei einem Abruf kein Replica-Dokument erzeugen, sondern eine Rechnung mit einer Rechnungsnummer aus easybill. Der Steuersatz würde auch hier nach Ihrem Firmensitz verwendet werden oder bei einer OSS Aktivierung je Zielland.
> prüfen Sie über das Rechnungsausgangsbuch, ob es für den Monat Februar 2023 erstellte Rechnungen gibt, die nicht als Replica ausgewiesen sind und keine "INV"-Rechnungsnummer aufweisen. Diese Rechnungen können Sie ebenfalls auf das Versandland hin prüfen.
4) VCS lite-Nutzer (Rechnungserstellung über easybill)
Auch hier wird aufgrund der fehlenden Steuerberechnung keine Rechnungsanforderung an den Import Manager übermittelt. Es wird daher keine Bestellung importiert.
> fehlende Bestellungen müssten über einen Abruf des VCS- Alle Dokumente Berichtes manuell abgerufen werden. Sofern auch hier VCS Bestellungen, bei denen Amazon keine Berechnung vornimmt, selbst berechnen und importieren. aktiviert ist, können die Bestellungen abgerufen werden und werden wie unter 3) genannt mit dem Steuersatz Ihres Firmensitzes oder bei OSS-Nutzung mit der des Ziellandes ausgewiesen.
Handlungsempfehlung
Kontaktieren Sie bitte zeitnah Ihren Steuerberater, um die Vorgehensweise bezüglich dieser Thematik zu besprechen. Da nicht nur Rechnungen von der Steuerproblematik betroffen sind, sondern auch die innergemeinschaftlichen Verbringungen zwischen den Ländern Ihrerseits versteuert werden müssen, sollten Sie hier mit Ihrem Steuerberater einen Lösungsweg besprechen.
Eröffnen Sie noch dazu je Bestellung einen Fall bei Amazon, damit das Problem dort dokumentiert wird.
Über easybill TV haben wir die Thematik als Video für Sie zusammengefasst:
Versand aus nicht-autorisiertem Lager im EU-Ausland
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