Amazon - Versand aus nicht-autorisiertem Lager im EU-Ausland
Die aktuelle Thematik wird inzwischen überall diskutiert: aktuell werden vermutlich Waren aus Lagerländern versendet, für die du als Verkäufer keine Autorisierung gegeben hast. Du nutzt also unfreiwillig das Amazon PAN EU, bzw. CEE-Programm.
Warum ist das ein Problem?
Deine Ware wird in einem Land gelagert und von dort aus an deine Kunden versendet. Aus steuerlicher Sicht fällt die Steuerschuld im Versandland an. Hierzu benötigt es jedoch eine steuerliche Registrierung deines Unternehmens in exakt diesem Versandland. Dies liegt bei der aktuellen Thematik in den meisten Fällen nicht vor.
OSS-Fälle werden steuerlich korrekt erkannt
Liegt eine OSS-Registrierung vor, werden die meisten deiner Verkäufe vermutlich korrekt verbucht sein. Die Verkäufe werden durch den OSS im Zielland versteuert und sollten somit auch korrekt auf der Rechnung ausgewiesen sein.
Problematisch wird es trotz OSS-Registrierung bei einem lokalen Versand, beispielsweise innerhalb Polens. Du bist in Polen nicht steuerlich registriert, hast einer Waren-Lagerung nie zugestimmt, bist nun aber davon betroffen, dass Ware irregulär von Polen aus versendet wird. Dann würde hierfür, beim Versand Polen > Polen, polnische Steuer anfallen, die du als Unternehmer nicht abführen könntest.
Wie kannst du betroffene falsche Rechnungen in easybill finden?
Hier gibt es verschiedene Vorgehensweise, die wir dir nahelegen möchten, je nach dem zu welcher Zielgruppe du gehörst.
1) Du nutzt rein Amazon FBA (Umsatzsteuer-Berechnungsservice (VCS) ist nicht aktiv, PAN EU ist nicht aktiviert in easybill Connect)
> easybill Connect informiert dich bei einem Importvorgang über die Erkennung eines ausländischen Warenlagers, wenn dies nicht deinem Firmensitz entspricht. Die Bestellung wird importiert und mit dem Steuersatz deines Firmensitzes/Standard-Versandlandes ausgewiesen.
2) Du nutzt rein Amazon FBA (Umsatzsteuer-Berechnungsservice (VCS) ist nicht aktiv, PAN EU ist aktiviert in easybill Connect)
> easybill Connect importiert alle Bestellungen und weist die Umsatzsteuer des Absenderlandes aus, auch wenn keine gültige Umsatzsteuer ID des Versandlandes in deinen steuerlichen Einstellungen eingetragen ist.
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- Aktiviere die optionale Spalte Versandland
Prüfe das Rechnungsausgangsbuch auf das Versandland hin, ob du betroffen bist.
3) VCS-Nutzer mit Rechnungserstellung über Amazon
Amazon wird in diesen Fällen keine Steuerberechnung durchführen können, da keine Umsatzsteuer ID des Versandlandes vorliegt. Da keine Steuer berechnet wird, erstellt Amazon auch keine Rechnung in deinem Namen.
In easybill geht somit auch kein Replica-Dokument ein.
Ausnahme: Falls du in easybill Connect aktiviert hast, dass "VCS Bestellungen, bei denen Amazon keine Berechnung vornimmt, selbst berechnen und importieren.", würde easybill Connect bei einem Abruf kein Replica-Dokument erzeugen, sondern eine Rechnung mit einer Rechnungsnummer aus easybill. Der Steuersatz würde auch hier nach deinem Firmensitz verwendet werden oder bei einer OSS Aktivierung je Zielland.
> prüfe über das Rechnungsausgangsbuch, ob es für den Monat Februar 2023 erstellte Rechnungen gibt, die nicht als Replica ausgewiesen sind und keine "INV"-Rechnungsnummer aufweisen. Diese Rechnungen kannst du ebenfalls auf das Versandland hin prüfen.
4) VCS lite-Nutzer (Rechnungserstellung über easybill)
Auch hier wird aufgrund der fehlenden Steuerberechnung keine Rechnungsanforderung an easybill Connect übermittelt. Es wird daher keine Bestellung importiert.
> fehlende Bestellungen müssten über einen Abruf des VCS- Alle Dokumente Berichtes manuell abgerufen werden. Sofern auch hier VCS Bestellungen, bei denen Amazon keine Berechnung vornimmt, selbst berechnen und importieren. aktiviert ist, können die Bestellungen abgerufen werden und werden wie unter 3) genannt mit dem Steuersatz deines Firmensitzes oder bei OSS-Nutzung mit der des Ziellandes ausgewiesen.
Handlungsempfehlung
Kontaktiere bitte zeitnah deinen Steuerberater, um die Vorgehensweise bezüglich dieser Thematik zu besprechen. Da nicht nur Rechnungen von der Steuerproblematik betroffen sind, sondern auch die innergemeinschaftlichen Verbringungen zwischen den Ländern deinerseits versteuert werden müssen, solltest du hier mit deinem Steuerberater einen Lösungsweg besprechen.
Eröffne noch dazu je Bestellung einen Fall bei Amazon, damit das Problem dort dokumentiert wird.
Über easybill TV haben wir die Thematik als Video für dich zusammengefasst:
Versand aus nicht-autorisiertem Lager im EU-Ausland