eBay Rechnungen für digitale Dienstleistungen
Seit dem 01.02.2023 führt eBay die Mehrwertsteuer für Verkäufe digitaler Produkte an in der EU-ansässige Endkunden ab. Somit wird eBay die Verantwortung zugeschrieben für diese Verkäufe auch eine Rechnung ausstellen zu müssen.
Für Verkäufe von digitalen Dienstleistungen erstellt easybill Connect keine Rechnung mehr. Damit dir dennoch ein Dokument vorliegt, erstellt easybill einen Lieferschein.
Wie musst du nun vorgehen, wenn du dennoch eine Rechnung erstellen möchtest?
Achtung: es handelt sich hierbei um einen vorübergehenden Lösungsweg, bis sich ggf. eine offizielle Lösung durch eBay ergibt. Solltest du Rechnungen über easybill erstellen lassen, sprich zuvor mit deinem Steuerberater!
Um die automatische Erkennung durch easybill Connect zu "umgehen", gehe wie folgt vor:
- Wähle die Bestellung im Importvorgang aus (Setzen des Häkchens in der Checkbox)
- Klicke über den Aktionen-Button auf Rechnung wurde nicht durch Marktplatz erstellt. Selbst erstellen.
- Bestätige dies mit Anwenden.
Hinweis auf der Rechnung
Wenn du die Rechnungserstellung selbst übernimmst, solltest du einen zusätzlichen Hinweis in deinem Rechnungstext ergänzen.
- Klicke auf Einstellungen
- Klicke auf eBay
- Klicke links auf Rechnungstexte
- Füge hier folgende Abfrage ein:
{% if third_party_type == 'IOSS_OMP' or third_party_type == 'EBAY' %}
Bei digitalen Leistungen behält eBay die Steuer ein und führt diese ab. Gemäß Council Implementing Regulation (EU) No 1042/2013.
{% endif %}
Die Formulierung empfehlen wir mit deinem Steuerberater abzusprechen. Diese kann auch abweichend in die Abfrage mit eingetragen werden.
Bei Fragen kontaktiere gerne unser Supportteam.