Seit dem 01.02.2023 führt eBay die Mehrwertsteuer für Verkäufe digitaler Produkte an in der EU-ansässige Endkunden ab. Somit wird eBay die Verantwortung zugeschrieben für diese Verkäufe auch eine Rechnung ausstellen zu müssen.
Für Verkäufe von digitalen Dienstleistungen erstellt der Import Manager keine Rechnung mehr. Damit Ihnen dennoch ein Dokument vorliegt, erstellt easybill einen Lieferschein.
Wie müssen Sie nun vorgehen, wenn Sie dennoch eine Rechnung erstellen möchten?
Achtung: es handelt sich hierbei um einen vorübergehenden Lösungsweg, bis sich ggf. eine offizielle Lösung durch eBay ergibt. Sollten Sie Rechnungen über easybill erstellen lassen, sprechen Sie zuvor mit Ihrem Steuerberater!
Um die automatische Erkennung durch den Import Manager zu "umgehen", gehen Sie wie folgt vor:
- Wählen Sie die Bestellung im Importvorgang aus (Setzen des Häkchens in der Checkbox)
- Klicken Sie über den Aktionen-Button auf Rechnung wurde nicht durch Marktplatz erstellt. Selbst erstellen.
- Bestätigen Sie dies mit Anwenden.
Hinweis auf der Rechnung
Wenn Sie die Rechnungserstellung selbst übernehmen, sollten Sie einen zusätzlichen Hinweis in Ihrem Rechnungstext ergänzen.
- Klicken Sie auf Einstellungen
- Klicken Sie auf eBay
- Klicken Sie links auf Rechnungstexte
- Fügen Sie hier folgende Abfrage ein:
{% if third_party_type == 'IOSS_OMP' or third_party_type == 'EBAY' %} Bei digitalen Leistungen behält eBay die Steuer ein und führt diese ab. Gemäß Council Implementing Regulation (EU) No 1042/2013.
{% endif %}
Die Formulierung empfehlen wir mit Ihrem Steuerberater abzusprechen. Diese kann auch abweichend in die Abfrage mit eingetragen werden.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unser Supportteam.
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