[Wichtig] VCS Upload - Ablauf/Voraussetzungen
Wenn du alle Einstellungen für den VCS Upload vorgenommen hast, beachte folgenden, grundsätzlichen Ablauf:
- Deine bisherigen Importe für Amazon FBM (Eigenversand) führst du wie gewohnt fort, damit du auch weiterhin Versanddaten aus easybill erzeugen und an Amazon zurückmelden kannst. Alternativ markierst du die Bestellung direkt in Amazon als "versendet". Ein Versandstatus muss jedoch auf jeden Fall gegeben sein, da der VCS Upload erst im Anschluss die Daten abruft.
Für FBA erfolgt die Versandmeldung durch Amazon.
- Nutzt du auch Amazon FBA (Versand durch Amazon) steht es dir frei den automatischen Import für diesen Bericht zu deaktivieren. Bedenke jedoch die fehlende E-Mail Adresse des Käufers. Sollte eine Gutschrift/ein Storno aus der Rechnung erstellt werden oder die Rechnung muss dem Kunden noch einmal zugänglich gemacht werden, kannst du jederzeit einen Abruf der FBA Bestellung über easybill Connect ausführen. In diesen Originaldaten ist die E-Mail Adresse weiterhin vorhanden.
- Der VCS Upload-Abruf startet automatisch um 03:00 Uhr, 6:00 Uhr, 15:00 Uhr, 18:00 Uhr und um 23:00 Uhr. Die versandten Bestellungen werden importiert, easybill erzeugt automatisch Rechnungen/Gutschriften und führt den Upload zu Amazon durch. Ein Upload kann nicht zurückgerufen werden.
Ein zusätzlicher manueller Abruf ist jederzeit möglich.
- Das System meldet, ob der Upload erfolgreich war oder nicht. Solltest du eine Fehlermeldung erhalten, kontaktiere unseren Support.
- Der Upload muss innerhalb von 24 Stunden nach Versandmarkierung erfolgen, ansonsten sieht Amazon hier Konsequenzen vor. Wenn du den Upload manuell nutzt, achte auf die Auslösung des Uploads zu Amazon.
Voraussetzungen:
Beachte, dass für den korrekten Steuerausweis beim VCS Upload Amazon zuständig ist. In easybill hinterlegte Lieferschwellen-Einstellungen werden nicht mehr berücksichtigt. In deinem Amazon-Account wirst du, bei Aktivierung von Amazon Business, dazu aufgefordert alle vorliegenden Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für jedes aktivierte FBA-Lagerland anzugeben, welche du besitzt. Liegt dir eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummern aus dem Land, in welchem du deine Ware lagern lässt, noch nicht vor, kann Amazon die Umsatzsteuer nicht berechnen. Die Nutzung des OSS muss nicht explizit eingetragen werden, da Amazon eine Teilnahme an diesem Verfahren voraussetzt.
Beispiel: Du stimmst dem PAN EU-Versand zu, dir liegt jedoch noch keine polnische oder tschechische Steuernummer vor. Der Ausweis von 21%, bzw. 23% Umsatzsteuer wird somit von Amazon nicht durchgeführt.
Sobald du eine Lieferschwelle überschritten hast und dich in diesem Land steuerlich registriert hast, trage auch diese Umsatzsteuer ID bei Amazon ein. Amazon setzt grundsätzlich einen Lieferschwellenverzicht und die Nutzung des OSS (One Stop Shop-Verfahren) voraus. Du solltest den Lieferschwellenverzicht daher in allen Ländern beantragen. Vor allem in Polen gibt es eine Sperrfrist von 30 Tagen nach Antragstellung. Man wird dir ein Datum mitteilen, ab wann du die Optierung nutzen darfst.
Sonderfälle: für Österreich benötigst du eine USt.-ID (beginnend mit "ATU"). Eine sog. Abgabenkontonummer (beginnend mit "68") ist nicht ausreichend für die korrekte steuerliche Verwendung.
Auch für Spanien benötigst du eine gültige Umsatzsteuer ID beginnend mit "ES". Eine andere Nummer wird hier von Amazon nicht anerkannt.
Solltest du Waren mit unterschiedlichen Steuersätzen verkaufen, so müssen diese Einstellungen im Seller Central im jeweiligen Artikel hinterlegt werden.
Beachte zusätzlich, dass Dokumentenanhänge nicht mit zu Amazon hochgeladen werden können (AGB/Widerrufsbelehrungen etc.)