Rechnungskorrektur: Steueroption korrigieren

Müssen Sie eine bereits fertiggestellte Rechnung ändern, weil beispielsweise die Kundenanschrift geändert werden soll oder aber die Umsatzsteueroption der Rechnung geändert werden muss, sollten Sie aus der Rechnung einen Storno erzeugen und eine neue Rechnung erstellen.

Wie Sie einen Storno aus einer Rechnung erstellen, lesen Sie in Rechnung stornieren.

Anschließend gelangen Sie automatisch in die Übersicht der ursprünglichen Rechnung und dem zugehörigen Storno.

Damit Sie eine neue Rechnung nicht vollständig manuell neu erstellen müssen, können Sie die ursprüngliche Rechnung als Vorlage für die Neue kopieren. 

  1. Klicken Sie auf die durchgestrichene Rechnungsnummer
  2. Klicken Sie auf Kopieren

 

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Bestimmen Sie welche Dokumentenvorlage verwendet werden soll, ob bereits erneuerte Kundendaten aktualisiert werden sollen, ob neue Texte aus der Dokumentenvorlage übernommen werden sollen und ob Freitextfelder der Kontaktbox aus dem Layout übernommen werden sollen, falls Sie diese zwischenzeitlich mit Informationen gefüllt haben.

Bei einer Rechnungskorrektur empfiehlt es sich aber keinen Haken zu setzen, es sei denn Sie haben den Kundenstamm vorher schon aktualisiert.

Klicken Sie auf Kopieren.

 

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Beispiel für eine Rechnungskorrektur: Änderung der Umsatzsteueroption von Umsatzsteuerpflichtig auf Innergemeinschaftliche Lieferung

 

Haben Sie eine Rechnung ausgestellt, zum Beispiel an ein Unternehmen, das im EU-Ausland ansässig ist und über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt, so können Sie die Rechnung steuerfrei ausstellen.

Die Rechnung wurde ursprünglich mit der Umsatzsteueroption Umsatzsteuerpflichtig angelegt.

 

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Da die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden eine Pflichtangabe ist, tragen Sie diese im Kundenstamm nach.

  1. Klicken Sie auf die Kundenanschrift
  2. Klicken Sie auf Bearbeiten

 

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  1. Klicken Sie im Kundenstamm rechts auf Steuerrechtliche Stammdaten.
  2. Tragen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden ein.
  3. Wir empfehlen den Klick auf USt-IdNr. Prüfer, da Sie sicherstellen müssen, dass die Umsatzsteuer ID des Kunden auch korrekt ist.
  4. Ändern Sie über das Auswahlmenü die Umsatzsteueroption auf Innergemeinschaftliche Lieferung, sofern die Umsatzsteuer-ID gültig ist.
  5. Klicken Sie auf Speichern
  6. Klicken Sie auf Schließen

 

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Anschließend werden Sie gefragt, ob die Änderungen (im Kunden) in das Dokument übernommen werden sollen. Bestätigen Sie dies mit Ja.

 

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Die Rechnung wird automatisch in Nettobeträge geändert und der Hinweis auf den Ausweis der Innergemeinschaftlichen Lieferung ("Es handelt sich um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Nr. 1b UStG. Ihre UStID Nummer lautet: ATU123456789") wird ergänzt.

Die Umsatzsteueroption hat sich auf Innergemeinschaftliche Lieferung angepasst.

 

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Klicken Sie auf Fertigstellen, um die neue Rechnung zu erzeugen.

 

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