Wenn Sie steuerfreie Rechnungen erstellen müssen, weil Sie aufgrund des § 19 UStG als Kleinunternehmer gelten, beachten Sie bitte folgende Einstellung:
Nach Aktivierung der Funktionen, dass Sie keine Steuern ausweisen müssen, werden Ihre Dokumente automatisch steuerfrei angelegt.
Sollten Sie steuerfreie Rechnungen erstellen müssen, weil es sich um einen B2B-Verkauf innerhalb der EU handelt oder eine steuerfreie Ausfuhrlieferung in ein Nicht-EU-Land, gehen Sie wie folgt vor.
- Fahren Sie mit der Maus auf Dokumente
- Klicken Sie auf Dokument erstellen
- Wählen Sie den Dokumententyp Rechnung aus
- Klicken Sie auf Weiter
Fügen Sie im Editor einen Empfänger für das Dokument ein und tragen Sie all Ihre Positionen für die Rechnung ein.
Wählen Sie unterhalb des zweiten Textfeldes, in der grauen Box, das Dropdownmenü für die Umsatzsteueroption aus.
Wählen Sie Nicht steuerbar (Drittland), wenn Sie eine Dienstleistung an einen Empfänger mit Sitz außerhalb der EU in Rechnung stellen.
Wählen Sie Nicht steuerbar (EU mit USt-IdNr.), wenn Sie eine Dienstleistung an einen B2B-Empfänger mit Sitz innerhalb der EU in Rechnung stellen. Eine gültige Umsatzsteuer ID des Empfängers muss hierbei vorliegen.
Wählen Sie Nicht steuerbar (EU ohne USt-IdNr.), wenn Sie eine Leistung an einen Empfänger mit Sitz innerhalb der EU in Rechnung stellen. Der Empfänger verfügt jedoch über keine Umsatzsteuer ID. Diese Option kommt sehr selten auf, beispielsweise dann, wenn Sie eine Bauleistung an eine Privatperson in Rechnung stellen.
Wählen Sie Nicht steuerbarer Innenumsatz, wenn Sie Leistungen in Rechnung stellen, die zwischen Teilen desselben Unternehmens in Rechnung gestellt werden.
Wählen Sie Steuerschuldwechsel §13b (Inland), wenn Sie eine Bauleistung an einen Empfänger in Rechnung stellen, der ebenfalls Bauleistungen erbringt. Sollte der Rechnungsbetrag geringer als 500,00 Euro sein, wählen Sie jedoch Umsatzsteuerpflichtig als Option.
Wählen Sie Innergemeinschaftliche Lieferung, wenn Sie eine Ware an einen B2B-Empfänger mit Sitz innerhalb der EU in Rechnung stellen. Eine gültige Umsatzsteuer ID des Empfängers muss hierbei vorliegen.
Wählen Sie Ausfuhrlieferung, wenn Sie eine Ware an einen Empfänger mit Sitz außerhalb der EU in Rechnung stellen.
Wählen Sie Sonstige Steuerbefreiung, wenn Ihre Rechnung einer Steuerbefreiung unterliegt, die dem abschließenden Katalog entspricht. Halten Sie ggf. Rücksprache mit Ihrem Steuerberater, ob die Inhalte Ihrer Rechnung tatsächlich steuerfrei zu deklarieren sind.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie jederzeit unser Supportteam.
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