Für Unternehmen mit Firmensitz in der Schweiz gilt ab dem 30.09.2022 die Pflicht zur Ausstellung einer QR-Rechnung. easybill unterstützt die QR-Rechnung bereits seit Längerem. Es wird die Variante QR-Rechnung mit Referenznummer angeboten (Nachfolger des orangenen Einzahlungsscheines).
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- Tragen Sie als Land Schweiz ein, für Ihren Unternehmenssitz
Nur für den Unternehmenssitz Schweiz werden die erforderlichen Pflichtangaben in den Einstellungen sichtbar. Unternehmen mit einem abweichenden Firmensitz können diese Felder (nachfolgende Anleitung) nicht einsehen.
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Eine QR-IBAN erkennen Sie immer an der 5. Stelle der Nummer, markiert durch die Ziffer 3.
Ihre bisherige ESR-Identifikationsnummer können Sie weiterhin beibehalten, falls Sie eine genutzt haben. Sie ist aber ab sofort keine Pflichtangabe mehr. Die QR-Rechnung mit Referenznummer wird um die QR-Referenz erweitert. In easybill ist hier der Platzhalter für %DOKUMENT.ID% eingetragen, eine interne ID für das erstellte Rechnungs-Dokument. Da Sie diese nicht direkt im Account je Dokument einsehen können, empfehlen wir die Umschreibung auf %DOKUMENT.NUMMER%. Dieser Platzhalter entspricht Ihrer Rechnungsnummer.
Wichtig ist, dass die QR-Referenz ein rein numerischer Wert sein muss. Besteht Ihre Rechnungsnummer zusätzlich aus Buchstaben, funktioniert der QR-Code nicht.
Klicken Sie nach einer Eingabe auf Speichern.
Die QR-Rechnung kann im Editor gewählt werden. Zusätzlich zur regulären Rechnung wird dann entsprechend der QR-Anhang beigefügt.
Empfehlung:
Über die Dokumentenvorlagen können Sie sich zur Vereinfachung eine separate Vorlage für eine QR-Rechnung anlegen. Hier können Sie als Dokumentenanhang per Standard die QR-Rechnung (Schweiz) wählen.
Sie sind mehr der visuelle Typ? Über unseren YouTube Kanal easybillTV finden Sie unser hilfreiches Video zum Thema "QR-Rechnung: Pflicht in der Schweiz ab 30.09.20022 - sind Sie bereit?".
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